Patienteninformation

Damit der Ablauf in der Praxis für Sie reibungslos verläuft, bitte ich  Sie um Ihre Mithilfe.

Terminvereinbarungen

Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Dafür rufen Sie einfach unter +43 664 73907497 an.

Dauer und Bezahlung

Die Gesamtdauer der Therapie hängt von der Fragstellung bzw. Ihren Zielvorstellungen und Motivation zur Mitarbeit ab. In der Regel werden zuallererst 3 Termine vereinbart, nach diesen werden die Vorstellungen der Gesamtdauer und inhaltliche Ziele noch einmal besprochen.

Einzelsitzungen; € 100,- à 50 Minuten (gültig ab 1.1.2023)

Eine Teilrefundierung durch die Krankenkassen ist möglich, wenn eine Diagnose (ICD-10) vorliegt (Stand: 6/23):

  • ÖGK:     € 31,50
  • SVS:      € 45,00
  • BVAEB:  € 42,40
  • LKUF:    € 54 ,00
  • KFG:      € 60,00
  • KFL:       € 63,86

private Krankenversicherungen übernehmen meist die restlichen Kosten der Psychotherapie. Verrechnungen mit deutschen Krankenkassen sind ebenso möglich. Je nach Krankenkasse können Sie dort einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen – diesen Antrag und Unterstützung bei den Formalitäten erhalten Sie gerne von mir. Weiters kann Psychotherapie von der Steuer abgesetzt werden.

Absageregelung

Sie können den Termin bis 48 h vorher absagen, ohne dass dieser verrechnet wird. ihr vereinbarter Termin wird ausschließlich für Sie freigehalten. Wird der Termin nicht wahrgenommen oder die Absage erfolgt zu spät, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.

Schweigepflicht

Durch meine Tätigkeit als Psychologin und Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle mir im Rahmen der Behandlung anvertrauten Informationen unterliegen daher der Geheimhaltung und dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden. Ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis werde ich keinerlei Informationen über Sie preisgeben, auch nicht die Tatsache, dass Sie sich überhaupt in Behandlung befinden. Eine Verletzung der Schweigepflicht darf dann gegeben sein, wenn beim Klienten/ der Klientin Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt; in diesen Fällen bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und notfalls auch die Schweigepflicht zu brechen. Dies geschieht jedoch nur in extremen Ausnahmesituationen und wenn mildere Mittel versagen.

ad Supervision und Gruppen

diesbezüglich gibt es auf Grund der unterschiedlichen Anforderungen (Anfahrt, Gruppengröße usw.) individuelle Vereinbarungen.